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Verfahrenskostenhilfe

Scheidung "Online" - gibt es die Möglichkeit staatlicher Hilfen?

Ja, es gibt staatliche Hilfen - die sogenannte Verfahrenskostenhilfe kann in einem Scheidungsverfahren beantragt werden, wenn eine der beiden Parteien über ein geringes Einkommen verfügt oder eine hohe Verschuldung besteht. Auch in diesem Fall können wir für Sie tätig werden.

Wir stellen dann bei Gericht für Sie einen Antrag auf Verfahrenskostenhilfe und sorgen dafür, dass Sie die Ihnen zustehende staatliche Hilfe erhalten. Sie senden uns dazu das ausgefüllte und unterschriebene Verfahrenskostenhilfeformular zu.

Nach Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe vom Gericht können die Kosten für unsere Tätigkeit und die des Gerichtsverfahrens vollständig von der Staatskasse getragen werden.

Es besteht aber auch die Möglichkeit, dass Verfahrenskostenhilfe mit der Maßgabe bewilligt wird, dass die entstandenen Kosten in monatlichen Raten von Ihnen ganz oder teilweise an den Staat zurückgezahlt werden müssen. Auch in diesem Fall werden unsere Kosten zunächst vollständig aus der Staatskasse bezahlt, so dass keine Verzögerung des Verfahrens eintritt.

Download Antragsformular Verfahrenskostenhilfe

 

Kontakt

Telefon und Fax

Tel: +49 461 141710
Fax: +49 461 - 14 17 111

Adresse

Rathausstraße 11-13
24937 Flensburg

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